NIS2 - Richtlinie

Müssen Sie Mindeststandards für Cybersicherheit erfüllen?
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NIS2 – was ist das?

NIS2-Richtlinie steht für Sicherheit von Netz- und Informationssystemen. 2 weil es bereits seit 2016 die NIS1 gibt.
Von NIS1 waren in Österreich nur einige wenige Unternehmen aus der kritischen Infrastruktur (Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheitswesen, Trinkwasser und Digitale Infrastruktur) betroffen. Mit der neuen Gesetzgebung wird die Verpflichtung zu bestimmten Sicherheitsmaßnahmen und Meldepflichten von Sicherheitsvorfällen auf etwa 4.000 Unternehmen aus 18 Sektoren ausgedehnt.

Warum gibt es NIS2?

Mit NIS2 reagiert die EU auf die erhöhte Bedrohungslage und damit steigenden Anforderungen an die IT-Sicherheit in für die Gesellschaft bedeutenden Branchen. Die Cyberresilienz der EU soll gestärkt werden. Die Wirtschaftskammer Österreich hat ein umfassendes Portfolio an Informationen zusammengetragen – Sie finden es hier

Inkrafttreten
Die NIS2-Richtlinie ist bereits im Oktober 2024 in Kraft getreten. Aufgrund der Nationalratswahl 2024 und des langen Zeitraums der Regierungsbildung ist das dazu passende nationale Gesetz in Österreich bisher noch nicht in Kraft getreten. Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich wurde daher von der Europäischen Kommission gestartet. Wann die Umsetzung erfolgt, ist derzeit noch offen. Man kann damit rechnen, dass die Regelungen 2025 in Kraft treten werden. Für Unternehmen gilt es, die verlängerte Vorbereitungszeit gut zu nutzen, da die grundlegenden Vorgaben bereits von der NIS2-Richtlinie definiert sind und abhängig vom Reifegrad der Cybersicherheit Maßnahmen zur Verbesserung viel Zeit und weitere Ressourcen in Anspruch nehmen können.

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Iteas Martina Punkte

Betroffenheit klären

Iteas beschäftigt sich schon seit gut 2 Jahren mit der NIS2-Richtlinie und ist Mitglied in der IT Security Experts Group der WKO Fachgruppe UBIT Steiermark. Wir unterstützen Sie bei der grundsätzlichen Klärung der Betroffenheit. Wenn Sie sich noch unsicher sind, nutzen Sie bitte auch den NIS2-Ratgeber der WKO.

Iteas mee 5g
Befindet sich ein Unternehmen in der Lieferkette eines von NIS2 betroffenen Unternehmens, so kann man, je nach Kritikalität ebenfalls indirekt von NIS2 betroffen sein. Man muss mit einer Anfrage oder Aufforderung durch den Kunden, die eigenen Risikomanangementmaßnahmen darzustellen bzw. bestimmte Maßnahmen zu ergreifen, rechnen.

Leistungen

  • Unterstützung bei der Klärung der Betroffenheit
  • Unterstützung und Beratung bei der Umsetzung bzw. Umsetzung der geforderten Risikomanagement­maßnahmen
  • Schulungen zu NIS2 und zur Cybersicherheit
  • Business Impact Analyse
  • Aufbau von Assetmanagement­systemen
  • Aufbau von Informations­sicherheits­management­systemen (ISMS)
  • Beratung bei der Risikoanalyse
Iteas mee 5f (1)

Durch NIS2 vorgegebene Mindestmaßnahmen für das Risikomanagement

  • Konzept Risikoanalyse und Sicherheit für Informationssysteme
  • Bewältigung von Sicherheitsvorfällen
    Business Continuity und Krisenmanagement
  • Sicherheit der Lieferkette
  • Sicherheitsmaßnahmen bei Erwerb/Entwicklung/Wartung von IKT
  • Konzepte und Verfahren zur Bewertung der Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen
  • Cyberhygiene und Schulungen zur Cybersicherheit
  • Kryptografie und ggf. Verschlüsselung
    Sicherheit des Personals, Konzepte für die Zugriffskontrolle
  • Multi-Faktor-Authentifizierung

Vorteile

Qualifizierte Analyse und Beratung

Sicherheit von Informationssystemen ist uns schon lange ein Anliegen. Wir beraten Sie gerne, auch unter Einbindung von Herstellern, zu unseren IT Security Produkten.

Expertise

Wir beschäftigen IT Security Experten (CISSP) und zertifizierte ISMS-MangerInnen und AuditorInnen nach ISO 27001.

Maßgeschneiderte Lösungen

Wir finden die passende Lösung für Ihr Unternehmen unter Berücksichtigung Ihrer Geschäftsprozesse und budgetären Möglichkeiten.

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